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Magenspiegelung

Die Magenspiegelung (Ösophagogastroduodenoskopie) ist eine schmerzlose Untersuchung, welche nur wenige Minuten dauert.

Mit Ihrer Hilfe ist es nicht nur möglich das Innere des Magens anzusehen sondern auch den  Rachenraum, die Speiseröhre und das erste Stück des Dünndarmes, den Zwölffingerdarm zu beurteilen.  Für die Untersuchung verwendet man ein spezielles schlauchähnliches Endoskop, das sogenannte  Gastroskop. Moderne Endoskope haben nur noch einen Durchmesser von weniger als einen Zentimeter. Sie sind von außen sehr gut steuerbar und leicht in die Speiseröhre, den Magen und den Zwölffingerdarm einzuführen. Mit den Instrumenten lassen sich kleine Gewebeproben (Biopsien) schmerzlos entnehmen und therapeutische Maßnahmen durchführen. So können während Untersuchung z.B. lebensgefährliche Blutungen aus Magengeschwüren gestillt werden. Die Entnahme von Gewebeproben ist - wie die gesamte Untersuchung  -  schmerzlos.

Eine Gastroskopie empfiehlt sich bei anhaltendem Oberbauchbeschwerden, anhaltendes Sodbrennen, Schluckbeschwerden, unklaren Durchfällen und bei Verdacht auf ein Magengeschwür oder bösartige Veränderung am Magen. Etwa 6 Stunden vor der Untersuchung darf der zu Untersuchende nichts essen. Zur Vorbereitung muss ein Entschäumungsmittel getrunken werden. Anschließend wird der Rachen mit einem Spray etwas betäubt, um das Schlucken des Instrumentes zu erleichtern. Das Endoskop wird in Linksseitenlage eingeführt, es muss nicht unbedingt aktiv geschluckt werden. Zum Schutz des Endoskopes wird ein Beißring verwendet den man locker zwischen die Zähne nehmen kann.  Während der Untersuchung werden Herzschlag und Atmung elektronisch überwacht. Die gesamte Untersuchung wird videodokumentiert. Wegen der Rachenbetäubung darf eine halbe Stunde nach Untersuchung noch nichts gegessen oder getrunken werden (Gefahr des Verschluckens). Danach ist keine spezielle Diät erforderlich. Nach Wunsch kann die Untersuchung mit einer sogenannten Schlafspritze durchgeführt werden. Danach ist der Untersuchte allerdings an diesem Tag nicht mehr arbeitsfähig und darf 24 Stunden lang kein Kraftfahrzeug führen. Eine Schlafspritze kann aus Sicherheitsgründen nur gegeben werden, wenn der Patient mit einer weiteren Person erscheint, welche Ihn nach Hause begleitet.